Platzordnung

Pflichten des Hundeführers
a) Jeder Hundeführer hat die Pflicht, seinen Hund angeleint in seine Box zu führen und dort unterzubringen. Hunde, für die keine Box zur Verfügung steht, sind hinter oder neben dem Vereinsgelände anzuleinen.
b) Jeder Hundeführer muss einmal im Jahr den Nachweis der Pflichtimpfungen beim jeweiligen Ausbilder vorlegen. Hunde ohne nachweisbaren Impfschutz werden von der Ausbildung ausgeschlossen und sind des Platzes zu verweisen. Kranke Hunde sind vom Übungsbetrieb fernzuhalten. Heiße Hündinnen werden vom Ausbilder gesondert dem Training zugeordnet.

c) Jeder Hundeführer gibt seinem Hund vor dem Übungsbetrieb außerhalb des Platzes soviel Auslauf,dass sich der Hund „lösen" kann. Sollte ein „lösen" auf dem Platz erfolgen, hat der Hundeführer für die sofortige Säuberung zu sorgen.
d) Jeder Hundeführer ist zur Mithilfe beim Auf- und Abbau der Geräte verpflichtet. Die Überwachung einer ordnungsgemäßen Unterbringung und Verwahrung der Geräte erfolgt durch den Übungsleiter.

e) Kinder dürfen nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten oder der Bevollmächtigten die Anlage betreten. Sie sind ständig so zu beaufsichtigen, dass der Wettkampfbetrieb nicht gestört wird und die Kinder durch den Trainings- und Wettkampfbetrieb nicht gefährdet werden.

f) Hundeführer, deren Hunde im Gehorsam nicht so weit erzogen sind, dass sie in der Hand des Führers liegen, haben diese grundsätzlich an der Leine zu führen. Über eine Freifolge bei entsprechendem Ausbildungsstand entscheidet der jeweilige Übungsleiter.
g) Den Anordnungen der Ausbilder ist unbedingt Folge zu leisten. Nichtbeachtung kann Ausschluss vom Übungsbetrieb nach sich ziehen.

h) Die Ausbildung der Hunde erfolgt nach den Richtlinien der Prüfungsordnung. Das Tierschutzgesetz ist hierbei unbedingt einzuhalten.

i) Für die Ausbildung der Hunde sind nur Geräte zu verwenden, die eine Verletzung der Hunde ausschließen. Beim Schutzdienst ist grundsätzlich Schutzkleidung zu tragen.
j) Während der Ausbildung kein Alkoholgenuss. Der Einsatz von Elektroreizgeräten ist auf dem Übungsplatz strengstens verboten!